Rechtsprechung
VGH Bayern, 07.03.2018 - 12 C 18.503 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 166; ZPO § 114 Abs. 1; BAföG § 10 Abs. 3 S. 2 Nr. 1
Zugangsprüfungen zu einer Hochschule und zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme der Ausbildung (hier: Nachweis Fremdsprachenkenntnisse) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründetheit einer Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen die Nichtgewährung von Ausbildungsbeihilfe für ein Studium wegen Überschreitens der Höchsaltersgrenze des § 10 Abs. 3 S. 1 BAföG
- rewis.io
Zugangsprüfungen zu einer Hochschule und zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme der Ausbildung (hier: Nachweis Fremdsprachenkenntnisse)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begründetheit einer Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen die Nichtgewährung von Ausbildungsbeihilfe für ein Studium wegen Überschreitens der Höchsaltersgrenze des § 10 Abs. 3 S. 1 BAföG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 11.01.2018 - M 15 K 15.3400
- VGH Bayern, 07.03.2018 - 12 C 18.503
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Bremen, 23.03.1993 - 2 BA 56/92
Zugangsprüfung; Ausbildungsförderung; Zulassung zum Studium; Schulische …
Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2018 - 12 C 18.503
Unter einer Zugangsprüfung im Sinne von § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, letzte Alternative BAföG ist indes nur diejenige, die Zulassung zu einem Studium eröffnende Prüfung, die die schulische Voraussetzung der Hochschulausbildung (in der Regel also das Abitur) ersetzt und dadurch subsidiär die Zugangsberechtigung für das angestrebte Studium schafft, zu verstehen (vgl. OVG Bremen, U.v. 23.3.1993 - 2 BA 56/92 -, FamRZ 1994, 62 ff.;… Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl. 2016, § 10 Rn. 18).Prüfungen, die hingegen eine zur vorhandenen schulischen Zugangsberechtigung des Bewerbers hinzutretende zusätzliche subjektive Zulassungsvoraussetzung (hier: den Nachweis ausreichender studienspezifischer Fremdsprachenkenntnisse) schaffen, sind dagegen keine Zugangsprüfungen im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BAföG (vgl. OVG Bremen, U.v. 23.3.1993 - 2 BA 56/92 -, FamRZ 1994, 62 ff.).
Sinn und Zweck der Regelung des § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, letzte Alternative BAföG ist die förderungsrechtliche Gleichstellung der erfolgreichen Absolventen des sogenannten "dritten Bildungsweges" mit denen des "zweiten Bildungsweges" (vgl. BT-Drs. 9/603, S. 30 f.; OVG Bremen, U.v. 23.3.1993 - 2 BA 56/92 -, FamRZ 1994, 62 ff. m.w.N.).
Zugangsprüfungen zu einer Hochschule, die für die Bewerber lediglich eine - zur schon vorhandenen schulischen Zugangsberechtigung hinzutretende - zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme der Ausbildung schaffen, wie vorliegend der Nachweis ausreichender studienspezifischer Fremdsprachenkenntnisse, liegen deshalb außerhalb des Regelungsbereichs dieser Norm und vermögen eine Ausnahme von der Altersgrenze nicht zu begründen (vgl. OVG Bremen, U.v. 23.3.1993 - 2 BA 56/92 -, FamRZ 1994, 62 ff.).